Abrechnung
Der Schwerpunkt der ganzheitlichen Kieferorthopädie liegt zunächst darin den Kiefer auf allen Ebenen in seiner Entfaltung zu unterstützen. Durch die positive Beeinflussung aller Mundraumfunktionen erfolgt eine strukturelle Anpassung des Gesamtkörpers. Je nach Behandlungskonzept und Behandlungsnotwendigkeit kommen hier privat zu tragende Kosten auf Sie zu.
Liegt ein KIG ab Stufe 3 vor, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse und Ihre Beihilfe einen Teil der kieferorthopädischen Behandlungskosten. Bei privatversicherten Patienten hängt die Erstattung vollständig von Ihrer gewählten Police ab.
Krankenkassen wünschen planbare Ergebnisse. Festsitzend ist dies möglich; mit herausnehmbaren Zahnspangen ist die Mitarbeit des Patienten und die Einstellung und Unterstützung des Elternhauses maßgeblich erfolgsentscheidend.
Daher wird leider ein Therapieplan von der Abweichung von Normwerten abhängig gemacht. Sprich, ist der Mund zu klein, werden beispielsweise Zähne gezogen, anstatt über den Tellerrand zu schauen und die Ursachen hierfür zu erkennen und zu beheben.
Darüberhinaus zwingt der Gesetzgeber die Krankenkassen nur noch wirtschaftliche, notwendige und ausreichende Behandlungen zu erstatten. Der Mensch und seine Gesundheit, gesundheitliche Prophylaxe, Heilung und Vitalität stehen schon lange nicht mehr im Vordergrund.