Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB für ein Coaching begleitend zur alternativen ganzheitlichen Kieferorthopädie

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter Dr. Veronika Hirschinger und dem Klienten (bzw. bei Kindern vertreten durch die Erziehungsberechtigten) im Rahmen eines Coaching begleitend zur alternativen ganzheitlichen Kieferorthopädie. Mit der Buchung einer Coachingsitzung erklärt sich der Klient mit diesen AGB einverstanden.

2. Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag über eine Sitzung kommt zustande, wenn der Klient einen Termin bei der Coachingpraxis vereinbart und dieser durch den Anbieter bestätigt wird. Die Bestätigung kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Coachingsitzung erforderlichen Informationen, wie z.B. gesundheitliche Einschränkungen, wahrheitsgemäß und vollständig zu geben.

3. Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter bietet Coaching im Zusammenhang mit schulmedizinischer und ganzheitlicher Kieferorthopädie an. Im Rahmen des Coachings werden Fotos, nicht nur vom Mund-/Kieferbereich, sondern auch vom Körper, insbesondere des Rückens auch mit Hilfe eines 3D-Spine angefertigt, zudem eine VNS-Analyse. Darüber hinaus zielt das Coaching darauf ab, den Mund-/Kieferbereich hinsichtlich Fehlbewegungen, Fehlstellungen usw. zu verbessern, das myofunktionelle Gleichgewicht im Kiefer- Gesichtsbereich zu harmonisieren und dadurch die Lebensqualität zu steigern. Es findet ein direkter körperlicher Kontakt statt, sowohl im Mundbereich, als auch am Körper.

(2) Kiefer R.E.S.E.T. nach Philip Rafferty bezeichnet ein sanftes manuelles Therapieverfahren, welches die Kiefermuskeln entspannt und das Kiefergelenk ausgleicht.

(3) Bei der Kinesiologie werden spezielle Techniken genutzt, um das Gleichgewicht des Körpers und der Psyche zu fördern.

(4) AHNF (Autonome Atmungsregulation nach Norbert Fuhr) ist eine Technik, wo sich das vegetative Nervensystem wieder selbst regulieren kann.

(5) Mit der sogenannten URSA (ursächliches Regenerationssystem) -Methode ist es möglich Traumata, Prägungen, Unfallsituationen oder anderweitige stressige Ereignisse über den Körper zu lösen, indem die daraus entstandenen Diagonalverspannungen in den Muskelketten gelöst werden.

(6) Alle Dienstleistungen sind keine medizinischen Behandlungen und ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Beratung und Behandlung.

(7) Die oben genannten Leistungen können in einer Sitzung oder auf bis zu 6 Sitzungen verteilt werden.

(8) Der Anbieter behält sich vor, die Leistungen zu ändern oder abzubrechen, wenn gesundheitliche Risiken für den Kunden bestehen, die im Vorfeld nicht bekannt waren oder wenn der Kunde gegen die vereinbarten Vorschriften verstößt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für das Coaching werden individuell vereinbart und richten sich nach der Art der Sitzung (z. B. Einzelstunde oder Paket). Alle Preise verstehen sich in Euro.

(2) Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung und vor der Durchführung der Sitzung fällig, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

(3) Ratenzahlungen, oder vom Auftraggeber eigenmächtig festgelegte Wunschpreise und/oder Zahlungsweisen sind nicht möglich!
(4) Das Honorar als solches für die Behandlung ist generell immer erfolgsunabhängig, und wird nicht zurückerstattet. Dies gilt auch für den Todesfall des Auftraggebers, oder gar für den Todesfall von Frau Dr. Veronika Hirschinger selbst!

5. Terminabsage und – verschiebung

Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises fällig. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird der volle Betrag berechnet.

6. Haftung und Gesundheit

(1) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nichtbeachtung gesundheitlicher Einschränkungen des Kunden resultieren. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Sitzung alle relevanten gesundheitlichen Probleme oder Einschränkungen anzugeben.

(2) Bei bestehenden gesundheitlichen Problemen, insbesondere bei akuten Erkrankungen, ist der Kunde verpflichtet, vor der Sitzung einen Arzt zu konsultieren. Frau Dr. Veronika Hirschinger ist weder Ärztin noch Heilpraktikerin, kann und will diese auch nicht ersetzen. Meine Coachingsitzungen ersetzen keinen Arztbesuch. Sollten Sie als Auftraggeber, gesundheitliche, medizinische und/oder psychiatrische Probleme haben, gehen Sie bitte als erstes zu einem Arzt, bzw., Psychiater. Wenn Sie in ärztlicher oder psychiatrischer Behandlung sind, brechen Sie diese nicht ab, ohne vorherigen ärztlichen Rat. Sollten Sie verordnete Medikamente einnehmen müssen, setzen Sie diese keinesfalls ab, ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt!

(3) Der Anbieter haftet nicht für den Erfolg der Coachingsitzung, da der Klient aktiv an der Sitzung teilnehmen muss, um Veränderungen zu erzielen.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Beschwerden oder psychische Probleme, die durch die Sitzung entstehen können, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen.

(5) Als Klient muss Ihnen bewusst sein, dass Sie selbst aktiv an der Fortsetzung Ihrer eigenen Bewusstseinserweiterung und Ihres myofunktionellen Fortschrittes arbeiten müssen, um eventuell bereits eingetretene Behandlungserfolge langfristig zu sichern, oder diese überhaupt erst möglich zu machen! Es besteht eine Mitwirkungspflicht! Der Klient muss ein Interesse daran haben, oder entwickeln, zu wachsen, die tiefliegenden Ursachen seiner Probleme und/oder gesundheitlichen Unzulänglichkeiten ergründen und erforschen zu wollen, gegebenenfalls auch seinen Lebensstil und seine bisherigen Verhaltensweisen ändern zu wollen! Ein langfristiger Erfolg hängt maßgeblich davon ab! Niemand darf damit rechnen, dass er all seine negativen Gewohnheiten beibehalten kann, und trotzdem geheilt werden kann! Meine Versprechungen beziehen sich jedoch nur darauf, dass Ich alles tun werde, was in meiner Macht steht! Einen Heilungserfolg kann ich nicht garantieren!

7. Vertraulichkeit

Der Anbieter verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der Coachingsitzung über den Klienten bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen schreiben eine Weitergabe vor.

8. Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der geltenden Datenschutzverordnung. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Dienstleistung und zur Terminverwaltung verwendet.

(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(5) Die Datenschutz-Hinweise unter “Datenschutzerklärung” sind Bestandteil dieser AGB, und jeder Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten entsprechend diesen dort hinterlegten Fristen und Arten gelagert und verwendet werden. Rechtlicher Vertragspartner des Auftraggebers, von dem Klienten ist Dr. Veronika Hirschinger

 

9. Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Klienten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind unwirksam. Ebenso sind allgemeine Informationen über Emails oder andere Kanäle vom Anbieter nicht rechtlich bindend! Es gelten einzig und allein die AGB! Die AGB stehen über allen sonstigen Mitteilungen, Informationen, Angeboten oder Mails an den Klienten, sie sind rechtlich bindend, stellen einen Vertrag dar!

(3) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt.

(4) Als Klient oder dessen Erziehungsberechtigter bestätigen Sie hiermit, dass Sie sich ausgiebig über das Angebot hier, den gesamten Ablauf der Behandlung, über das Honorar gemäß des Kostenvoranschlages, -welchen Sie schriftlich vorliegen haben alles gelesen und vollkommen verstanden haben, keine Unklarheiten mehr bestehen, und Sie uneingeschränkt mit allen Punkten dieser AGB hier (Dienstleistungsvertrag) einverstanden sind. Sie bestätigen, dass Ihre Entscheidung auf Ihrem freien Willen beruht.

(5) Der Auftraggeber versteht, anerkennt und akzeptiert diese AGB und die Datenschutzbestimmungen, ohne Einschränkungen und unwiderruflich, als Vertragsbedingungen des von ihm erteilten Auftrags! Die salvatorische Klausel gilt als fest vereinbart!

Stand: Januar 2025

Coaching begleitend zur alternativen ganzheitlichen Kieferorthopädie

Präambel
Der Teilnehmer schließt diese Vereinbarung als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB (Die Ausbildung wird vom Teilnehmer im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit verwendet.) ab. Mit der Unterschrift wird die verbindliche Buchung „Curriculum- ganzheitliche Kieferorthopädie“ (Inhalte siehe §1) bestätigt und dieser Vereinbarung zugestimmt.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Inhalte des „Curriculum- Ganzheitliche Kieferorthopädie“:

3x 2 Tage Fortbildung in Präsenz oder per zoom zu den gebuchten Kurszeiten

Diese Meetings werden aufgezeichnet und online gestellt werden.

(2) Inhalte und Programmpunkte der Ausbildung, die vom Teilnehmer nicht innerhalb der Vertragslaufzeit gemäß §1 Satz 1 in Anspruch genommen wurden, verfallen.

§ 2 Kündigung

(1) Nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer

Kündigung bedarf („Vertragsende“).

(2) Kündigt die Referentin den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund, so erfolgt keine Rückerstattung (auch keine teilweise Rückerstattung) der Ausbildungsgebühr, sofern bereits über die Hälfte des Programms durchlaufen wurde. In allen anderen Fällen wird die Ausbildung anhand der bis zum Zeitpunkt der Kündigung durch die Referentin für den Teilnehmer bereitgestellten und erbrachten Leistungen abgerechnet. Eventuelle Schadensersatzansprüche der Referentin bleiben hiervon unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform gemäß § 126 BGB.

§ 3 Vergütung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt

(1) Für die in § 1 genannte Ausbildung zahlt der Teilnehmer eine Gebühr von 12.000€ inkl. MwSt. 

(2) Der Betrag ist fällig mit Buchung.

(3) Sofern die Zahlung gemäß vorstehend Abs. 2 nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet werden, behält sich die Referentin zudem das Recht vor, den Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung der Ausbildungsgebühr auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt. Bis zur vollständigen Zahlung der Gebühr hat die Referentin ein Zurückbehaltungsrecht an allen Inhalten der Ausbildung. Zusätzlich behält sich Die Referentin eine außerordentliche Kündigung des Vertrages vor. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

(4) Eine nur teilweise Teilnahme bzw. ein vorzeitiges Verlassen der Ausbildung berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr.

(5) Rechnungen können elektronisch (z.B. per E-Mail) übermittelt werden.

(6) Zurückbehaltungsrechte des Teilnehmers werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Teilnehmers ist nur zulässig, wenn seine Ansprüche von der Referentin schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

(7) Bezüglich sämtlicher übergebener Unterlagen, Materialien, Bücher, Medien (Waren) behält sich die Referentin das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Ausbildungsgebühr gemäß Abs. 2 vor.

§ 5 Vertraulichkeit, Geheimhaltung

(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Coachingprogramm strikte Vertraulichkeit erfordert und, dass sämtliche im Rahmen der Ausbildung angesprochenen Themen inklusive Äußerungen anderer Kursteilnehmer als vertrauliche Informationen gelten.

(2) Die Parteien vereinbaren, über solche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen 

a. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden

b. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht 

c. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit der Ausbildung Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen. Im Fall eines Missbrauchs behält sich die Referentin rechtliche Schritte vor.

§ 6 Urheberrecht, Nutzungsrechte

 (1) Alle an den Teilnehmer ausgehändigten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen (auch in Form von Zooms, Audio- und/oder visuellen Präsentationen und persönlichen Einheiten) sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die vorgenannten Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Das Urheberrecht an den Konzepten und Unterlagen steht alleine Die Referentin zu. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Referentin ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/ oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Veranstaltungen, oder anderen Leistungen von Die Referentin ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung zulässig.

(2) Nur der Teilnehmer selbst hat auf Basis dieser Vereinbarung das Recht die Ausbildungsinhalte zu nutzen und daran teilzunehmen. Der Teilnehmer darf keinerlei Dokumentationen, Video-, Audiodateien anfertigen und/oder Daten an Dritte weitergeben oder dazu nutzen, um Dritte zu unterrichten. Darüber hinaus ist es dem Teilnehmer untersagt, Informationen aus dem Programm oder aus Teilen des Programms zu veröffentlichen.

§ 7 Haftung, Gewährleistung

(1) Die Informationen und Ratschläge, die im Rahmen der Ausbildung, sonstigen Dienstleistungen sowie in allen Dokumentationen erteilt werden, sind durch die Referentin sorgfältig erwogen und geprüft. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen und sonstigen Dienstleistungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

(2) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Referentin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Referentin nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen in vorstehenden Absätzen 2 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Referentin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 8 Leistungserbringungshindernisse

(1) Die Referentin ist berechtigt, bei schwerwiegenden Ereignissen, wie insbesondere höherer Gewalt, Pandemien, Epidemien oder Krankheiten, die besondere Maßnahmen wie Quarantäne und andere Eindämmungsmaßnahmen zur Folge haben, sowie bei Leistungserbringungshindernissen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem auf Seiten der Referentin entstanden sind, vereinbarte Termine zu verschieben. In diesem Fall wird die Referentin den Teilnehmer schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trägt der Teilnehmer.

(2) Der Teilnehmer ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Ausbildung selbst verantwortlich. Die Referentin übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Die nachfolgende Einwilligung in die Nutzung von Fotos und Videos (Anlage 1) und die Informationen zu einem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Anlage 2) sind wesentliche Bestandteile dieser allgemeinen Mandatsbedingungen.

Datenschutzhinweise finden Sie unter: https://alternative-kieferorthopaedie.de

(2) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Dieser Vertrag tritt an die Stelle aller im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen abgegebenen schriftlichen und mündlichen Willenserklärungen der Parteien, auch soweit diese Erklärungen vom Inhalt des vorstehenden Vertrages abweichen sollten.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel selbst. Die Schriftformklausel kann weder mündlich noch durch konkludentes Verhalten außer Kraft gesetzt werden.

(4) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; dann ist ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) zu vereinbaren.

(5) Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Neustadt für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.

(6) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung


Einwilligung in die Nutzung von Fotos und Videos

Teilnehmer des Curriculums geben folgende Einwilligung in die Nutzung von Fotos und Videos durch die Kursleiterin:

Mir ist bekannt und ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Referentin sämtliche Onlinemeetings, an denen ich ggf. auch aktiv, sichtbar und hörbar teilnehme, aufzeichnet (und ggf. auch Chatinhalte protokolliert) und diese im Anschluss in geschlossenen Gruppen in Facebook, Instagram, Telegram oder ähnlichen und weiteren Plattformen, dem Teilnehmer und anderen Ausbildungsteilnehmern zur Verfügung stellt.

Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person zu den oben genannten oder ähnlichen Zwecken angefertigt und über geschlossene Gruppen in Facebook, Instagram, Telegram oder ähnlichen Plattformen veröffentlicht werden dürfen.

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden.

Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) gegenüber der Referentin erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch Referentin nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Die Referentin kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.